Informationen über die Enpals-Regelung
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Liebe Volkstanzgruppen und Tanzkreise,
nachdem die Resonanz auf den Informationsabend über die ENPALS-Regelung nur auf bescheidenes Interesse gestoßen ist, möchten wir mit diesem Rundschreiben die Grundzüge dieser neuen Abgabe erklären sowie den Gruppen Empfehlungen bezüglich der Vorgangsweise geben.
Der folgende Text stammt von der Südtiroler Bauernjugend, die über das Thema gründlich recherchiert hat und der wir für die freundliche Überlassung danken.
Was ist das ENPALS?
Das ENPALS (Ente Nazionale di Previdenza e di Assistenza per i Lavoratori dello Spettacolo) ist das Nationale Versicherungsinstitut (Pensionsversicherung wie z.B. INPS) für Künstler, Musiker, Sportler, Animateure usw. und hat seinen Hauptsitz in Rom, die Außenstelle ist in Venedig.
Was ist neu?
Mit der Bezahlung der ENPALS-Abgabe sollen die Arbeitgeber von Musikern und Künstlern bei öffentlichen Veranstaltungen künftig zur Kasse gebeten werden. Ein staatliches Gesetzesdekret aus dem Jahr 1947 sieht einen verpflichtenden Rentenbeitrag von 32,7 Prozent bei Einkommen aus öffentlichen Veranstaltungen vor. Das Dekret wurde bislang nicht angewandt.
Durch eine Vereinbarung zwischen der Künstler-Rentenversicherung ENPALS und der S.I.A.E soll die Bezahlung des Rentenbeitrages nun kontrolliert werden.
Warum betrifft dies die Volkstanzgruppen?
Die Volkstanzgruppen und Tanzkreise sind häufig Veranstalter von Bällen, Festen usw., wo Musiker oder andere Künstler auftreten. Der Veranstalter ist hierbei der Arbeitgeber, der für seine Angestellten (Musiker, Künstler) die Sozialabgaben (ENPALS) einzahlen muss. Wie bei anderen Berufen auch, gilt der Arbeitnehmer (Musiker) als "schwächer" und als schützenswert; deshalb muss wie bei der INPS auch bei der ENPALS der Arbeitgeber (Veranstalter) dafür Sorge tragen, dass die Sozialabgaben eingezahlt werden.
Die Strafe bei einer evtl. Unterlassung der Einzahlung ist allein vom Arbeitgeber (Veranstalter) zu bezahlen! Die Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilitá)
In Zukunft darf ein Künstler nur mehr öffentlich auftreten, wenn er im Besitz der Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilità) ist. Diese ist gewissermaßen eine Bestätigung, dass die Sozialabgaben beim ENPALS eingezahlt werden und muss vom Arbeitgeber bei der ENPALS oder der SIAE beantragt werden.
Die Sozialabgaben für einen Arbeitnehmer (Musiker) muss immer der Arbeitgeber einzahlen.
Ausnahmen:
- Die Musikgruppe ist ein Unternehmen; dann kann die Musikgruppe die Sozialabgaben auch für sich selbst einzahlen. Arbeitgeber ausgenommen ! (siehe Vorgangsweisen, Punkt C).
- Die Musikgruppe wird von einer Agentur oder Genossenschaft engagiert; dann kann die Agentur die Sozialabgaben für die Musikgruppe einzahlen (siehe Vorgangsweisen, Punkt B).
Deshalb ist darauf zu achten, dass die Musikgruppen nicht von den Volkstanzgruppen engagiert (angestellt) werden, sondern von einer Agentur oder einer Vereinigung; diese stellt dann der Volkstanzgruppe eine Rechnung aus und muss auch die ENPALS für die Musiker einzahlen.
Aus diesem Grund soll die Volkstanzgruppe darauf achten, dass bei der Unbedenklichkeitserklärung als Arbeitgeber nicht die ARGE Volkstanz eingetragen ist, sondern eine Agentur, eine Vereinigung usw. Wenn die Volkstanzgruppe nicht der Arbeitgeber ist, ist sie auch von der Bezahlung der ENPALS befreit. Allerdings darf die Volkstanzgruppe die Rechnung dann auch nicht von der Musikgruppe erhalten, sondern vom eigentlichen Arbeitgeber der Musikgruppe, z.B. der Agentur.
Weiters muss darauf geachtet werden, dass die Unbedenklichkeitserklärung auch für diese Veranstaltung gültig ist, d.h. mit dem Datum der Veranstaltung versehen ist.
Es muss immer ein Original der Unbedenklichkeitserklärung mit dabei sein !
Unterscheidung:
Eine wichtige Unterscheidung ist zwischen Musikern mit und ohne Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilità) zu treffen:
- Für Musiker ohne Unbedenklichkeitserklärung muss der Veranstalter diese beantragen, sowie die Einzahlung der Sozialabgaben und alle weiteren bürokratischen Auflagen und Pflichten vornehmen. (Vorgangsweise siehe Punkt A)
- Für Musiker mit Unbedenklichkeitserklärung muss der Veranstalter diese nicht mehr beantragen. Der Arbeitgeber oder die Musikgruppe muss die Einzahlung der Sozialabgaben und alle weiteren bürokratischen Auflagen und Pflichten vornehmen. (Vorgangsweise siehe Punkt B und C)
Vorgangsweisen:
A) Musiker als Freiberufler ohne Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilitá)
- Abgabe einer Kopie des Vertrages zwischen Veranstalter und Musiker bei der SIAE, aus dem der Ort und das Datum der Veranstaltung und die Höhe der Gage ersichtlich ist.
- Mittels Modell 32/U bei der ENPALS (durchführbar bei den SIAE-Ämtern) die Immatrikulation des Veranstalters beantragen. Notwendige Unterlagen sind: je eine Kopie des Statuts, der Identitätskarte des rechtlichen Vertreters und der Steuernummer.
- Mittels Modell 32/U die Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilità) für jeden engagierten Musiker beantragen. Notwendige Unterlagen sind: je eine Kopie der Identitätskarte und der Steuernummer jedes einzelnen Musikers. Die Unbedenklichkeitserklärung bleibt in Besitz des Veranstalters. Falls er innerhalb sechs Monaten noch einmal denselben Musiker engagiert, bleibt diese gültig, sofern er alle Termine dieses Jahres bereits im Modell 32/U angegeben hat.
- Mittels Modell 048 das "Enpals Büchlein" (libretto d’iscrizione) für jeden Musiker beantragen. Anzugeben ist hierbei das zu bezahlende Honorar. Das "Enpals Büchlein" bleibt im Besitz des Künstlers.
- Der Freiberufler muss eine entsprechende Abrechnung oder Quittung ausstellen. Diese ist nach der Veranstaltung der SIAE vorzuweisen. Wenn ein unterschriebener Vertag besteht, dann muss dies nicht erfolgen.
- Die Steuervorauszahlung (ritenuta d’acconto) in der Höhe von 20% bei Inländern bzw. 30% bei Ausländern der gestellten Honorarnote ist vom Arbeitgeber mittels Modell F24, Kodex 1040, zu entrichten.
- Einzahlung der Sozialabgaben beim ENPALS mit Modell F24, berechnet auf die Honorarnote, innerhalb 16.ten des darauffolgenden Monats.
Die Sozialabgaben beim ENPALS betragen derzeit 32,70% (davon 8,89% zu Lasten des Künstlers), berechnet auf die Honorarnote. Allerdings müssen auch die 8,89% vom Arbeitgeber eingezahlt werden.
Im Formular F24 ist die ENPALS-Position des Veranstalters einzutragen, die ihm bei der Immatrikulation zugewiesen wurde.
- Innerhalb des 25. des darauffolgenden Monats (9 Tage später) muss der SIAE mittels des Vordruckes 031/R die ENPALS-Abgabe gemeldet werden.
- Weiters muss der SIAE trimestral mittels des Vordruckes 031/CM die ENPALS-Abgabe gemeldet werden.
- Jährlich muss bis spätestens 1. Juli die bezahlte Vorsteuer im Modell 770 erklärt und dieses Modell eingereicht werden.
- Weiters muss eine Kopie der Unbedenklichkeitserklärung wann die Veranstaltung stattfindet beigelegt sein.
B) Musiker, welche von einer Genossenschaft (cooperativa) verwaltet werden
Die Genossenschaft stellt für die geleistete Tätigkeit eine Rechnung mit MwSt. aus.
Die Sozialbeiträge an das Versicherungsinstitut ENPALS und INAIL werden direkt von der Genossenschaft eingezahlt.
C) Musiker oder Musikgruppen als Unternehmer mit eigener Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilitá)
- Musikgruppen, welche in Form einer Vereinigung (z.B. Associazione) zusammengeschlossen sind, müssen die Unbedenklichkeitserklärung (certificato di agibilitá) selbst beim ENPALS beantragen.
- Die Musikgruppe händigt in der Zeit vor der Veranstaltung dem Auftraggeber eine Kopie der Unbedenklichkeitserklärung aus. Diese ist evtl. bei der SIAE bei der Meldung der Veranstaltung vorzuweisen.
- Die Musikgruppe stellt für die geleistete Tätigkeit eine Rechnung mit MwSt. aus.
- Die Sozialbeiträge an das Versicherungsinstitut ENPALS und INAIL werden von der Musikgruppe selbst eingezahlt.
- Der Veranstalter soll bei der Abrechnung mit der SIAE die Rechnung und die Unbedenklichkeitserklärung des Musikers sowie evtl. eine Kopie des Vertrages vorweisen.
Dies ist aber keine Pflicht !
D) Musikgruppen oder DJ’s ohne Unbedenklichkeitserklärung, welche kein Honorar verlangen
Wenn Musikgruppen oder DJ’s kein Honorar verlangen, können auch keine Sozialabgaben berechnet werden. Trotzdem ist eine Meldung mittels Modell 32/U beim ENPALS erforderlich. Zudem muss eine Erklärung des DJ’s oder des Verantwortlichen der Musikgruppe beigelegt werden, in dem die Musiker bestätigen kein Honorar / Gage zu verlangen. In dieser Erklärung sind die Daten aller Musiker anzugeben. Nach der Meldung mittels Modell 32/U sind keine weiteren Schritte mehr notwendig.
Wird von Venedig aus gesteuert. Es muss hier auf jeden Fall ein Fixbetrag von € 12,49 bezahlt werden.
Achtung! Wenn der DJ oder andere Künstler Mitglieder der Volkstanzgruppe sind und KEIN Honorar erhalten, ist die Meldung bei der ENPALS nicht notwendig. Eine Meldung bei der SIAE ist aber nach wie vor erforderlich. Der Künstler muss auch weiterhin die gespielten Lieder in eine Liste eintragen.
E) Ausländische Musikgruppen
Die ausländische Musikgruppe muss dem Veranstalter eine Bestätigung schicken, dass sie die Abgaben einer ENPALS-ähnlichen Behörde im Ausland bezahlt; diese Bestätigung ist das "Modell E-101". Wenn die Musikgruppe dies nicht macht, muss dieselbe Vorgehensweise wie bei inländischen Künstlern angewandt werden.
Im Modell E-101 muss auch der Zeitraum, in welchem die Musiker beschäftigt waren, angegeben werden, da auch das E-101 nur für die jeweilige Veranstaltung gilt.
Bei Musikgruppen außerhalb der EU ist auf jeden Fall die ENPALS einzuzahlen; zudem ist eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis einzuholen, dies muss im Original zur SIAE gebracht werden und das Modell 32/U ausgefüllt sein.
Strafen
Wenn die Sozialabgaben nicht eingezahlt werden, fallen unter Umständen hohe Strafen an. Bei unterlassenen Zahlungen bis zu 2.582 Euro werden Verwaltungsstrafen verhängt; bei unterlassenen Zahlungen, die diesen Betrag überschreiten, kann auch ein Strafverfahren eröffnet werden. Empfehlung der ArGe Volkstanz
Die ENPALS-Regelung betrifft jene Musiker, die mit ihrer Tätigkeit ein Einkommen erwirtschaften. Die Spieler der VTG sind aber Mitglieder eines ehrenamtlichen Vereines, weshalb sie auch bei öffentlichen Veranstaltungen, welche vom Verein organisiert werden, nicht ENPALS-pflichtig sind.
Musikgruppen, welche ehrenamtlich arbeiten, sind auch dann ENPALS-befreit, wenn sie für eine VTG z.B. auf einem Tanzfest spielen. Es muss aber eine Erklärung verfasst und bei einer Kontrolle auch vorgewiesen werden, in dem festgehalten wird, dass kein Honorar verlangt wird und das Spielen auf Gegenseitigkeit beruht (Austausch von Dienstleistungen zwischen ehrenamtlich arbeitenden Vereinen). Dies betrifft auch ausländische ehrenamtliche Gruppen bzw. Vereine. Ist ein Spesenersatz vorgesehen (Kilometergeld, Notenmaterial), dann ist dies möglich, darf aber nie als Honorar aufscheinen.
Die Befreiung von den ENPALS-Abgaben bedeutet aber nicht, dass keine SIAE-Meldungen bzw. Einzahlungen getätigt werden müssen. ENPALS und SIAE sind getrennte Organisationen, die Meldungen für die jeweiligen Abgaben sind jedoch bei der SIAE zu machen.
Für weitere Informationen stehen wir natürlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Zweiter Vorsitzender Klaus Tappeiner
Infos im Internet: http://www.enpals.it http://www.siae.it
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